Gästebeitrag und Nordsee-ServiceCard

Bensersiel


 

 

Jeder Gast, der in Bensersiel übernachtet, bekommt die Nordsee-ServiceCard. Diese ermöglicht Ihnen viele Vergünstigungen in den teilnehmenden Orten und freien Eintritt zu allen Stränden an der niedersächsischen Nordseeküste. Sobald Sie den Gästebeitrag (ehemals Kurtaxe bzw. -beitrag) an uns bezahlt haben, stellen wir die Nordsee-ServiceCard für Sie aus und schicken sie Ihnen zu. 

 

Preise Gästebeitrag (ehemals Kurtaxe bzw. -beitrag):

2026 

Erwachsene (16+) pro Person:    

15.03.-31.10. € 3,20/Tag   /  01.11.-14.03. € 1,00  

 

Je Kind von 6 bis 15 Jahren: 

15.03.-31.10. € 1,00/Tag   /  01.11.-14.03. € 0,50 

 

Kinder bis 5 Jahre sind vom Gästebeitrag befreit.

 

 

ab 2027

Erwachsene (16+) pro Person:    

15.03.-31.10. € 3,50/Tag   /  01.11.-14.03. € 1,70  

 

Je Kind von 6 bis 15 Jahren: 

15.03.-31.10. € 2,00/Tag   /  01.11.-14.03. € 1,00 

 

Kinder bis 5 Jahre sind vom Gästebeitrag befreit.


Befreiung vom Gästebeitrag:

Lt. Satzung der Stadt Esens sind vom Gästebeitrag befreit:

  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres;
  • Jede 5. und weitere Person einer Familie, wobei jeweils die jüngsten Familienangehörigen zu befreien sind;
  • Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und –söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die im Erhebungsgebiet ihre Hauptwohnung haben, oder in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, wenn sie ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden;
  • Teilnehmer an den von der Stadt Esens anerkannten Tagungen, Kongressen, Lehrgängen und vergleichbaren Veranstaltungen für die ersten drei Tage des Aufenthaltes;
  • Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten;
  • Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, die lt. amtlichem Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind, sowie deren Begleitperson. Entscheidend ist, dass beide Merkmale:

    1. das Merkzeichen "B"

    2. der Grad der Behinderung von mindestens 80 % vorhanden sind.

 

Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Zahlung des Gästebeitrages sind von dem Berechtigten nachzuweisen.

 

 

 

Beispiel eines Ausweises,

mit dem diese Regelung gilt.