Gästebeitrag und Nordsee-ServiceCard

Bensersiel


 

 

Jeder Gast, der in Bensersiel übernachtet, bekommt die Nordsee-ServiceCard. In der Regel digital als "DigiCard to go",  auf Wunsch aber auch noch in Papierform,  ermöglicht Ihnen diese Gästekarte viele Vergünstigungen in den teilnehmenden Orten und freien Eintritt zu allen Stränden an der niedersächsischen Nordseeküste.  
Den Gästebeitrag (ehem. Kurtaxe) berechnen wir Ihnen zusammen mit den Übernachtungskosten vor Ihrer Anreise. 

 

Preise Gästebeitrag (ehemals Kurtaxe bzw. -beitrag):

2026

Erwachsene (16+) pro Person:    

15.03.-31.10. € 3,20/Tag   /  01.11.-14.03. € 1,00  

 

Je Kind von 6 bis 15 Jahren: 

15.03.-31.10. € 1,00/Tag   /  01.11.-14.03. € 0,50 

 

Kinder bis 5 Jahre sind vom Gästebeitrag befreit.

 

 

ab 2027

Erwachsene (16+) pro Person:    

15.03.-31.10. € 3,50/Tag   /  01.11.-14.03. € 1,70  

 

Je Kind von 6 bis 15 Jahren: 

15.03.-31.10. € 2,00/Tag   /  01.11.-14.03. € 1,00 

 

Kinder bis 5 Jahre sind vom Gästebeitrag befreit.


Befreiung vom Gästebeitrag:

Lt. Satzung der Stadt Esens sind vom Gästebeitrag befreit:

  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres;
  • Jede 5. und weitere Person einer Familie, wobei jeweils die jüngsten Familienangehörigen zu befreien sind;
  • Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und –söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die im Erhebungsgebiet ihre Hauptwohnung haben, oder in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, wenn sie ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden;
  • Teilnehmer an den von der Stadt Esens anerkannten Tagungen, Kongressen, Lehrgängen und vergleichbaren Veranstaltungen für die ersten drei Tage des Aufenthaltes;
  • Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten;
  • Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, die lt. amtlichem Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind, sowie deren Begleitperson. Entscheidend ist, dass beide Merkmale:

    1. das Merkzeichen "B"

    2. der Grad der Behinderung von mindestens 80 % vorhanden sind.

 

Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Zahlung des Gästebeitrages sind von dem Berechtigten nachzuweisen.

 

 

 

Beispiel eines Ausweises,

mit dem diese Regelung gilt.