Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Buchung
Mit der Buchungsbestätigung ist die Buchung verbindlich für den Feriengast gebucht. Mit der Buchung akzeptiert der Gast gleichzeitig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters. Bucht der
Gast über ein Buchungsportal, so sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters gültig, die im entsprechenden Buchungsportal einsehbar sind.
§ 2 Mietobjekt und Schlüssel
Das Rauchen in den Ferienhäusern und der Ferienwohnung ist nicht gestattet. Es kann auf der Terrasse/Balkon geraucht werden. Folgende Schlüssel werden ausgehändigt: Häuschen im Taddigshörn: 2
Haustürschlüssel, 2 Parkplatzschlüssel, 1 Garagenschlüssel, 1 Briefkastenschlüssel. Friesenkate Bensersiel: 2 Haustürschlüssel, 1 Schlüssel Abstellraum. Villa Strandgut: 1 Haustürschlüssel, 1
Terrassentürschlüssel, 1 Müll-Schlüssel. Huus an´t Diek: 1 Haustürschlüssel. Für alle Gäste gilt: im Falle des Verlustes eines Schlüssels wird das ganze Schloss mit teilweise allen dazugehörigen
Schlössern auf Kosten des Gastes gegen ein gleichwertiges Schloss von einer Fachfirma ausgetauscht.
§ 3 An- und Abreise
Am Anreisetag erfolgt die Anreise ab 15.00 Uhr. Am Abreisetag erfolgt die Abreise bis 10.00 Uhr. Der Vermieter trägt dafür Sorge, daß die Betten bei Anreise des Gastes frisch bezogen sind. Die
Bettwäsche sowie ein Wäscheset je Person bestehend aus 2 Handtüchern, 2 Waschlappen und 1 Badetuch stehen dem Gast für die ganze Zeit seines Aufenthaltes zur Verfügung. Ebenso 4 Küchentücher (im
Huus an´t Diek 2 Küchentücher). Diese Textilien sind Eigentum des Vermieters und bleiben bei Abreise im Ferienhaus. Der Gast hat das Ferienhaus zum Ende der Mietzeit zu räumen und besenrein in
einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Sämtliches Geschirr, alle Küchengeräte und der Grill (Garten) sind bei Abreise des Gastes sauber an ihrem Platz.
§ 4 Mietpreis und Zahlungsweise
Kosten für Strom, Wasser, Heizung, WLAN, das Wäscheset (Bettbezug und Handtücher) und die Endreinigung sind im Preis enthalten. Zusätzlich wird der Gästebeitrag (ehem. Kurtaxe) in Rechnung
gestellt. Der Mindestaufenthalt beträgt 3 Nächte. Die Rechnung wird, unabhängig vom Buchungsportal, 6 Wochen vor Anreise gestellt und ist 4 Wochen vor Anreise fällig. Liegen zwischen dem Tag des
Vertragsabschlusses und dem Tag der Anreise weniger als vier Wochen, ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsabschluss zu überweisen. Gerät der Gast mit Gast mit der Zahlung mehr als 7 Tage in
Verzug, ist der Vermieter berechtigt, die Buchung ohne weitere Gründe fristlos zu stornieren und das Ferienhaus anderweitig zu vermieten.
§ 5 Kaution und Wallbox für E-Autos (gültig für das Häuschen im Taddigshörn)
Das Häuschen im Taddigshörn bietet 2 Parkplätze, von denen einer mit einer Ladestation für E-Autos ausgestattet
ist. Um dort zu Laden, braucht der Gast eine Karte, für die der Gastgeber eine Kaution von 50,00 € in Rechnung stellt. Diese Kaution erhält der Gast sofort nach Abreise zurück, wenn die Karte
wieder im Besitz des Vermieters ist. Für den Gebrauch der Wallbox wird ein Vorschuss von 50,00 €/Woche in Rechnung gestellt, der nach Abreise mit dem Verbrauch verrechnet wird. Dabei zählt nur
der Verbrauch an der Wallbox. Der Strom im Haus ist im Mietpreis enthalten. Der Preis je kWh ist auf der Homepage unter > Häuschen im Taddigshörn > Info einsehbar.
§ 6 Hunde
Für Hunde wird nichts berechnet. Der Feriengast ist verpflichtet, seinen Hund vorher
beim Vermieter anzumelden. Es stehen 4 Näpfe, 6 Hundedecken und auf Wunsch auch ein Hundebett (80x120 cm) für den Hund des Feriengastes zur Verfügung. Reist der Feriengast mit mehreren Hunden an,
so ist auch das vorher anzumelden und vom Gast das zusätzliche Equipment mitzubringen. Der Feriengast trägt die Verantwortung dafür, daß der Hund auf der Couch oder den Betten immer auf der
Hundedecke, die er bei der Anreise zur Verfügung gestellt bekommt, liegt. Schäden, die der Hund des Gastes in Haus oder Garten anrichtet, sind sofort dem Vermieter zu melden und werden auf Kosten
des Gastes ersetzt bzw. repariert. Der Garten ist von Hundekot freizuhalten. Wenn der Hund in den Gartenmacht, ist der Kot unverzüglich vom Gast zu entfernen.
§ 7 Stornierung und Aufenthaltsabbruch
Storniert (kündigt) der Gast die Buchung vor Anreise, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige
Vermietung nicht möglich ist:
Der Gast kann bis zum 61. Tag vor Reiseantritt kostenfrei stornieren.
Storniert er zwischen dem 60. Tag und dem 43. Tag vor Reiseantritt, dann werden 50 % fällig.
Storniert er zwischen dem 42. Tag und dem 22. Tag vor Reiseantritt, dann werden 80 % fällig.
Zwischen dem 21. Tag und dem Reiseantritt werden 100 % der gesamten Übernachtungskosten fällig.
Bricht der Gast den Aufenthalt vorzeitig ab, dann besteht kein Anspruch auf Erstattung seitens des Vermieters . Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der
Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter. Auf unserer Homepage empfehlen wir eine Reiserücktritts-Versicherung.
§ 8 Haftung und Pflichten des Mieters
Das Ferienhaus, einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände, ist schonend zu behandeln. Möbel, die in das Ferienhaus gehören, dürfen nicht nach draußen gestellt
werden und Terrassenmöbel haben nichts im Ferienhaus zu suchen. Der Gast hat die ihm begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Gast haftet für schuldhafte
Beschädigungen des Ferienhauses, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Ferienhaus und Garten durch ihn, ihn begleitende Personen oder des Hundes. Mängel, die bei Übernahme des Ferienhauses
und/oder währende der Mietzeit entstehen, sind unverzüglich in geeigneter Form (telefonisch, SMS, WhatsApp oder E-Mail) zu melden.
§ 9 Datenschutz
Die Datenschutzerklärung kann vom Gast auf der Homepage eingesehen werden. Sie wird von ihm mit der Buchungsanfrage über
die Homepage akzeptiert und mit der Vorreservierung gemailt. https://www.nordseereise.net/kleingedrucktes/datenschutz/
§ 10 Schriftform, Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Handschriftliche Änderungen und Ergänzungen gelten als nicht
geschrieben. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar Sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen
Zielsetzung möglichst nahekommt, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland.